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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SELFMADE GmbH

1. Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle vereinbarten Tätigkeiten und Leistungen, die die leistende Vertragspartei („VP“) für die SELFMADE GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen („Produzent“) erbringt.

Abweichende Bedingungen der VP finden keine Anwendung – auch dann nicht, wenn der Produzent ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen entgegennimmt.
Abweichungen gelten nur, wenn Produzent schriftlich (§ 126 BGB) zustimmt.

2. Allgemeine vertragliche Pflichten der VP

2.1 Persönliche Leistungserbringung

Die VP erbringt Leistungen persönlich oder durch eigene Arbeitnehmer. Der Einsatz von Subunternehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Produzenten zulässig.

2.2 Letztentscheidungsrecht des Produzenten

Alle kreativen, künstlerischen, publizistischen und journalistischen Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Produzenten.

2.3 Einsatz von Erfüllungsgehilfen

Setzt die VP Erfüllungsgehilfen ein, garantiert sie deren fachliche Qualifikation und verpflichtet diese zur Einhaltung aller Vertragsbedingungen.
Für deren Verschulden haftet die VP wie für eigenes.

2.4 Vertragsverhältnisse mit Erfüllungsgehilfen

Verträge mit Erfüllungsgehilfen schließt die VP selbst und vergütet diese angemessen nach § 32 UrhG.
Der Produzent kann Einsicht in diese Verträge verlangen.

2.5 Abgaben und Steuern

Die VP zahlt alle Vergütungen, Steuern und Sozialabgaben für ihre Erfüllungsgehilfen eigenständig.

2.6 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mehrleistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Produzenten.

2.7 Gesetzliche Pflichten

Die VP hält alle gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, Mindestlohn, Arbeitsschutz, Steuervorschriften etc.) eigenverantwortlich ein.

2.8 Auskunfts- und Nachweispflichten

Die VP informiert den Produzenten jederzeit über Leistungsfortschritt, Rechteerwerb und stellt relevante Nachweise bereit.
Der Produzent darf Einsicht am Leistungsort nehmen.

2.9 Genehmigungen & Qualifikationen

Die VP garantiert, alle nötigen Befähigungen und Genehmigungen zu besitzen und nachzuweisen.

2.10 Keine Prüfpflicht des Produzenten

Die Einsichtnahme begründet keine Prüfpflicht des Produzenten und keine Haftung.

2.11 Einsatzbereitschaft & Equipment

Die VP stellt ordnungsgemäße Einsatzfähigkeit aller technischen Mittel zu Produktionsterminen sicher.

2.12 Ort & Zeit

Die VP plant ihre Arbeit grundsätzlich selbständig, berücksichtigt jedoch produktionsbedingte Vorgaben.

2.13 Trennung von Werbung & Programm

Werbliche Inhalte dürfen nicht ohne Zustimmung in Produktionen eingebunden werden.

2.14 Antikorruption

Entgegennahme geldwerter Vorteile ist untersagt. Angebote Dritter müssen unverzüglich gemeldet werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Vergütung

Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungspflicht entsteht nur bei vorliegendem Vertrag, ordnungsgemäßer Rechnung und vollständiger Leistung.

3.2 Ausschluss § 616 BGB

  • 616 BGB wird ausgeschlossen.

3.3 Vergütung umfasst sämtliche Leistungen

Alle Leistungen, Nebenleistungen, Aufwendungen (Reise, Spesen, Equipment, Wiederholungshonorare etc.) sind in der Vergütung enthalten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

4. Liefertermine, Vertragszeiten & Einsatztage

4.1 Bindende Termine

Liefertermine sind verbindlich. Verzögerungen sind unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Änderung von Einsatztagen

Produzent darf Einsatztage innerhalb und angemessen nach Vertragszeit verschieben (bis zu 6 Monate).
VP kann nur kündigen, wenn nachweislich anderweitige vertragliche Bindung besteht.

5. Rechteübertragung

5.1 Umfang der Rechteübertragung

Die VP räumt dem Produzenten ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an allen Werken und Leistungen ein, die im Rahmen des Vertrags entstehen (inkl. Vorstufen, Bearbeitungen, Versionen).
Dies umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:

  • Veröffentlichung, Verfilmung, Vertonung
  • Sendung (Free-TV, Pay-TV etc.)
  • Online-Abruf (SVOD, TVOD, Social Media)
  • Vervielfältigung & Verbreitung (physisch & digital)
  • Kino-/Vorführrechte
  • Bearbeitungsrechte (Änderung, Kürzung, Synchronisation etc.)
  • Tonträgerrechte
  • Merchandising
  • Druckrechte
  • Werberechte
  • Nutzung in anderen Inhalten („Klammerteilauswertung“)
  • Titelrechte & Markenrechte
  • VR/AR/MR & NFT-Rechte
  • sämtliche unbekannten Nutzungsarten

5.2 Persönlichkeitsrechte

Der Produzent darf Bild, Name, Stimme und Biografie der VP und ihrer Erfüllungsgehilfen verwenden.

5.3 Weiterübertragung

Der Produzent darf Rechte an Dritte übertragen.

5.4 Urheberbenennung

Benennung erfolgt nach Ermessen des Produzenten.

5.5 Zeitpunkt der Rechteübertragung

Bereits entstandene Rechte gehen mit Vertragsabschluss über, zukünftige mit Entstehung.

5.6 Keine Nutzungspflicht / Rückruf ausgeschlossen

Produzent ist nicht verpflichtet, Werke zu nutzen.
Rückrufrecht nach § 41 UrhG ist für 5 Jahre ausgeschlossen.

5.7 Freiheit von Rechten Dritter

VP garantiert Rechtsfreiheit und stellt Produzent von Ansprüchen Dritter frei.

5.8 Eigentum an Werkstücken

Alle physischen Werkstücke gehen mit Entstehung in das Eigentum des Produzenten über.

6. Haftung & Versicherung

6.1 Unbeschränkte Haftung

Für Personenschäden oder Vorsatz/Grobfahrlässigkeit.

6.2 Begrenzte Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für typische, vorhersehbare Schäden bei Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.3 Versicherungspflicht

VP muss ausreichende Betriebs- & Berufshaftpflicht vorhalten und Nachweis vorlegen.

7. Beendigung, Kündigung, Rücktritt

7.1 Vertragsende

Automatisch mit Ablauf der Laufzeit.

7.2 Kündigung

Dienstverträge gem. § 621 BGB kündbar.
Werkverträge: Vergütung anteilig nach erbrachter Leistung.

7.5 Kündigung aus wichtigem Grund

Möglich, wenn Sender Produktion einstellt oder widerruft.

7.7 Rückgabe & Löschung von Unterlagen

Alle Unterlagen müssen zurückgegeben oder gelöscht werden.

8. Verzicht auf einstweiligen Rechtsschutz

VP verzichtet auf einstweilige Unterlassungsansprüche gegen Herstellung oder Auswertung der Produktion.
Ausnahmen:

  • gröbliche Entstellung
  • Veröffentlichungsrecht
  • nicht-produktionsbezogene Unterlassungsansprüche

9. Vertraulichkeit & Presse

9.1 Geheimhaltungspflicht

Alle vertraulichen Informationen sind geheim zu halten.

9.3 Öffentlichkeitsarbeit

Interviews, Presse, Social Media etc. nur mit schriftlicher Zustimmung.

9.5 Keine Materialveröffentlichung

Fotos, Videos, Tonmaterial dürfen nicht veröffentlicht werden.

9.6 Vertragsstrafe

Für jeden Verstoß – Höhe nach billigem Ermessen des Produzenten.

10. Verhaltenskodex

Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder vergleichbare Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
Verstöße gelten als schwerwiegende Vertragsverletzung.

11. Datenschutz

VP verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden und gem. Art. 32 DSGVO.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Abtretungsverbot

Forderungen dürfen nur mit Zustimmung des Produzenten abgetreten werden.

12.2 Salvatorische Klausel

Unwirksame Regelungen werden durch wirksame ersetzt.

12.3 Gerichtsstand

Ausschließlich: Sitz des Produzenten (Bremen).
Produzent kann am allgemeinen Gerichtsstand der VP klagen.

12.4 Anwendbares Recht

Deutsches Recht.
UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

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