Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SELFMADE GmbH
1. Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle vereinbarten Tätigkeiten und Leistungen, die die leistende Vertragspartei („VP“) für die SELFMADE GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen („Produzent“) erbringt.
Abweichende Bedingungen der VP finden keine Anwendung – auch dann nicht, wenn der Produzent ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen entgegennimmt.
Abweichungen gelten nur, wenn Produzent schriftlich (§ 126 BGB) zustimmt.
2. Allgemeine vertragliche Pflichten der VP
2.1 Persönliche Leistungserbringung
Die VP erbringt Leistungen persönlich oder durch eigene Arbeitnehmer. Der Einsatz von Subunternehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Produzenten zulässig.
2.2 Letztentscheidungsrecht des Produzenten
Alle kreativen, künstlerischen, publizistischen und journalistischen Entscheidungen obliegen ausschließlich dem Produzenten.
2.3 Einsatz von Erfüllungsgehilfen
Setzt die VP Erfüllungsgehilfen ein, garantiert sie deren fachliche Qualifikation und verpflichtet diese zur Einhaltung aller Vertragsbedingungen.
Für deren Verschulden haftet die VP wie für eigenes.
2.4 Vertragsverhältnisse mit Erfüllungsgehilfen
Verträge mit Erfüllungsgehilfen schließt die VP selbst und vergütet diese angemessen nach § 32 UrhG.
Der Produzent kann Einsicht in diese Verträge verlangen.
2.5 Abgaben und Steuern
Die VP zahlt alle Vergütungen, Steuern und Sozialabgaben für ihre Erfüllungsgehilfen eigenständig.
2.6 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mehrleistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Produzenten.
2.7 Gesetzliche Pflichten
Die VP hält alle gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, Mindestlohn, Arbeitsschutz, Steuervorschriften etc.) eigenverantwortlich ein.
2.8 Auskunfts- und Nachweispflichten
Die VP informiert den Produzenten jederzeit über Leistungsfortschritt, Rechteerwerb und stellt relevante Nachweise bereit.
Der Produzent darf Einsicht am Leistungsort nehmen.
2.9 Genehmigungen & Qualifikationen
Die VP garantiert, alle nötigen Befähigungen und Genehmigungen zu besitzen und nachzuweisen.
2.10 Keine Prüfpflicht des Produzenten
Die Einsichtnahme begründet keine Prüfpflicht des Produzenten und keine Haftung.
2.11 Einsatzbereitschaft & Equipment
Die VP stellt ordnungsgemäße Einsatzfähigkeit aller technischen Mittel zu Produktionsterminen sicher.
2.12 Ort & Zeit
Die VP plant ihre Arbeit grundsätzlich selbständig, berücksichtigt jedoch produktionsbedingte Vorgaben.
2.13 Trennung von Werbung & Programm
Werbliche Inhalte dürfen nicht ohne Zustimmung in Produktionen eingebunden werden.
2.14 Antikorruption
Entgegennahme geldwerter Vorteile ist untersagt. Angebote Dritter müssen unverzüglich gemeldet werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Vergütung
Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungspflicht entsteht nur bei vorliegendem Vertrag, ordnungsgemäßer Rechnung und vollständiger Leistung.
3.2 Ausschluss § 616 BGB
- 616 BGB wird ausgeschlossen.
3.3 Vergütung umfasst sämtliche Leistungen
Alle Leistungen, Nebenleistungen, Aufwendungen (Reise, Spesen, Equipment, Wiederholungshonorare etc.) sind in der Vergütung enthalten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4. Liefertermine, Vertragszeiten & Einsatztage
4.1 Bindende Termine
Liefertermine sind verbindlich. Verzögerungen sind unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Änderung von Einsatztagen
Produzent darf Einsatztage innerhalb und angemessen nach Vertragszeit verschieben (bis zu 6 Monate).
VP kann nur kündigen, wenn nachweislich anderweitige vertragliche Bindung besteht.
5. Rechteübertragung
5.1 Umfang der Rechteübertragung
Die VP räumt dem Produzenten ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an allen Werken und Leistungen ein, die im Rahmen des Vertrags entstehen (inkl. Vorstufen, Bearbeitungen, Versionen).
Dies umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:
- Veröffentlichung, Verfilmung, Vertonung
- Sendung (Free-TV, Pay-TV etc.)
- Online-Abruf (SVOD, TVOD, Social Media)
- Vervielfältigung & Verbreitung (physisch & digital)
- Kino-/Vorführrechte
- Bearbeitungsrechte (Änderung, Kürzung, Synchronisation etc.)
- Tonträgerrechte
- Merchandising
- Druckrechte
- Werberechte
- Nutzung in anderen Inhalten („Klammerteilauswertung“)
- Titelrechte & Markenrechte
- VR/AR/MR & NFT-Rechte
- sämtliche unbekannten Nutzungsarten
5.2 Persönlichkeitsrechte
Der Produzent darf Bild, Name, Stimme und Biografie der VP und ihrer Erfüllungsgehilfen verwenden.
5.3 Weiterübertragung
Der Produzent darf Rechte an Dritte übertragen.
5.4 Urheberbenennung
Benennung erfolgt nach Ermessen des Produzenten.
5.5 Zeitpunkt der Rechteübertragung
Bereits entstandene Rechte gehen mit Vertragsabschluss über, zukünftige mit Entstehung.
5.6 Keine Nutzungspflicht / Rückruf ausgeschlossen
Produzent ist nicht verpflichtet, Werke zu nutzen.
Rückrufrecht nach § 41 UrhG ist für 5 Jahre ausgeschlossen.
5.7 Freiheit von Rechten Dritter
VP garantiert Rechtsfreiheit und stellt Produzent von Ansprüchen Dritter frei.
5.8 Eigentum an Werkstücken
Alle physischen Werkstücke gehen mit Entstehung in das Eigentum des Produzenten über.
6. Haftung & Versicherung
6.1 Unbeschränkte Haftung
Für Personenschäden oder Vorsatz/Grobfahrlässigkeit.
6.2 Begrenzte Haftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für typische, vorhersehbare Schäden bei Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.3 Versicherungspflicht
VP muss ausreichende Betriebs- & Berufshaftpflicht vorhalten und Nachweis vorlegen.
7. Beendigung, Kündigung, Rücktritt
7.1 Vertragsende
Automatisch mit Ablauf der Laufzeit.
7.2 Kündigung
Dienstverträge gem. § 621 BGB kündbar.
Werkverträge: Vergütung anteilig nach erbrachter Leistung.
7.5 Kündigung aus wichtigem Grund
Möglich, wenn Sender Produktion einstellt oder widerruft.
7.7 Rückgabe & Löschung von Unterlagen
Alle Unterlagen müssen zurückgegeben oder gelöscht werden.
8. Verzicht auf einstweiligen Rechtsschutz
VP verzichtet auf einstweilige Unterlassungsansprüche gegen Herstellung oder Auswertung der Produktion.
Ausnahmen:
- gröbliche Entstellung
- Veröffentlichungsrecht
- nicht-produktionsbezogene Unterlassungsansprüche
9. Vertraulichkeit & Presse
9.1 Geheimhaltungspflicht
Alle vertraulichen Informationen sind geheim zu halten.
9.3 Öffentlichkeitsarbeit
Interviews, Presse, Social Media etc. nur mit schriftlicher Zustimmung.
9.5 Keine Materialveröffentlichung
Fotos, Videos, Tonmaterial dürfen nicht veröffentlicht werden.
9.6 Vertragsstrafe
Für jeden Verstoß – Höhe nach billigem Ermessen des Produzenten.
10. Verhaltenskodex
Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder vergleichbare Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
Verstöße gelten als schwerwiegende Vertragsverletzung.
11. Datenschutz
VP verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden und gem. Art. 32 DSGVO.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Abtretungsverbot
Forderungen dürfen nur mit Zustimmung des Produzenten abgetreten werden.
12.2 Salvatorische Klausel
Unwirksame Regelungen werden durch wirksame ersetzt.
12.3 Gerichtsstand
Ausschließlich: Sitz des Produzenten (Bremen).
Produzent kann am allgemeinen Gerichtsstand der VP klagen.
12.4 Anwendbares Recht
Deutsches Recht.
UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
